Geschwindigkeitsverstoß (Ahndung)
Beschreibung
Die Kontrolle der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird im Stadtgebiet sowie im Bereich von Schulen, Kindergärten und sonstigen schutzwürdigen Bereichen mit Hilfe digitaler Lasermesstechnik durchgeführt.
Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder, sowie etwaiger Nebenfolgen, wie die Punkteeintragung in das beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführte Fahreignungsregister (FAER) und die Anordnung eines zeitlich befristeten Fahrverbotes sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt. Diese Entscheidungen stehen nicht im Ermessen der Sachbearbeitung des Amtes für öffentliche Ordnung.
Innerorts werden Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 km/h mit einem Verwarngeld von 30,00 EUR geahndet, Überschreitungen zwischen 11 und 15 km/h mit 50,00 EUR. Bei Überschreitungen ab 16 km/h werden mindestens 70,00 EUR Bußgeld fällig. Da es sich hierbei nicht mehr um ein Verwarngeld handelt, kommen in diesem Fall zusätzlich zum Bußgeld noch Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 EUR hinzu. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ist innerorts außerdem ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.
Wer außerorts bis zu 10 km/h schneller fährt, muss 20,00 EUR Verwarngeld zahlen, 40,00 EUR Verwarngeld werden bei Überschreitungen von 11 bis 15 km/h fällig. Ab 16 km/h wird ein Bußgeld von mindestens 60,00 EUR sowie Auslagen und Gebühren in Höhe von 28,50 EUR fällig. Außerorts werden Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h mit einem Monat Fahrverbot sanktioniert.
Bei einschlägigen Voreintragungen im FAER ist eine Erhöhung der Geldbuße sowie die Anordnung zusätzlicher Fahrverbotszeiten vorgesehen!
Rechtsgrundlagen
§ 48 Abs. 3 Ordnungsbehördengesetz (OBG),
§§ 24 Abs. 1, 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
§ 49 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Fristen
Zeitnah zu der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung wird bei geringfügigen Verstößen (max. Überschreitung 15 km/h) an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter eine schriftliche Verwarnung versandt.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wird der Fahrzeughalterin bzw. dem Fahrzeughalter mit dienstlichem Schreiben die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gem. § 55 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) eingeräumt.
Der Versand der schriftlichen Verwarnung bzw. der Anhörung erfolgt an die Anschrift, die zum Tatzeitpunkt aktuell bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfasst ist.
Für den Fall, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt hat, enthält die schriftliche Verwarnung bzw. das Anhörungsschreiben Hinweise auf das Verfahren zur Fahrerbenennung.
Kosten
Zahlungsweise:
Einzahlungen auf das Konto der Stadtkasse Paderborn (Sonderkonto für Verwarn- und Bußgelder)
Bankverbindung:
Sparkasse Paderborn-Detmold
Kto.-Nr. 1079839
BLZ 476 501 30
BIC: WELADE3LXXX
IBAN: DE49 4765 0130 0001 0798 39
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Bäcker
- Tel: +49 5251 88-127592
- Herr Franke
- Tel: +49 5251 88-11298
- Herr Wohlhage
- Tel: +49 5251 88-13261
- Herr Demir
- Tel: +49 5251 88-13286
- Frau Montag
- Tel: +49 5251 88-11468
- E-Mail: n.montag@paderborn.de