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Parkverstoß (Verwarnung)

Beschreibung

Die Einhaltung der Parkvorschriften wird im Stadtgebiet durch hauptamtliche Überwachungskräfte der Stadt Paderborn kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Dabei wird i.d.R. eine schriftliche Verwarnung am betroffenen Kraftfahrzeug hinterlassen. Diese enthält neben einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich des erhobenen Verwarnungsgeldes die Angabe aller tatrelevanten Daten. Die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer wird dadurch in die Lage versetzt, durch sofortige Zahlung des Verwarnungsgeldes zu einer schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Ahndung des Parkverstoßes beizutragen und den Erlass eines mit weiteren Gebühren und Auslagen verbundenen Bußgeldbescheides zu vermeiden.

Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung des Amtes für öffentliche Ordnung.

Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden zwischen 10,00 EUR und 55,00 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.

Rechtsgrundlagen

§ 48 Abs. 3 Ordnungsbehördengesetz (OBG),
§ 24 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
§ 49 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Fristen

Die schriftliche Verwarnung wird zeitnah zum festgestellten Parkverstoß an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter versandt. Dabei erfolgt der Versand an die Anschrift, die zum Tatzeitpunkt aktuell bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfasst ist.

Für den Fall, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt hat, enthält die schriftliche Verwarnung Hinweise auf das Verfahren zur Fahrerbenennung.

Kosten

Zahlungsweise:

Die Zahlung kann erfolgen:

  • durch Überweisung auf das u. g. Konto der Stadtkasse Paderborn (Sonderkonto für Verwarn- und Bußgelder)
  • online durch das Scannen des Giro-Codes auf der Scheibenwischerverwarnung

Bankverbindung:
Sparkasse Paderborn-Detmold
BIC: WELADE3LXXX
IBAN: DE49 4765 0130 0001 0798 39

Wie funktioniert die Anwendung  des Giro-Codes?

Der einzelne User muss das „Mobile Banking“ beim eigenen Bankinstitut freischalten lassen (ähnlich wie beim Online-Banking).

  • Das Bankinstitut stellt dem User eine Banking APP zur Verfügung, welche auf dem Smartphone installiert werden muss und einen QR-Reader beinhaltet
  • Mithilfe dieser APP wird der Girocode der Scheibenwischerverwarnung ausgelesen
  • Mithilfe der APP wird auf dem Smartphone eine Überweisung mit den ausgelesenen Daten ausgefüllt. Der User wird anschließend aufgefordert, die TAN einzugeben und die Überweisung zu bestätigen (wie beim Online-Banking).
  • Die Überweisung ist beendet, der User hat lediglich das Öffnen der APP, das Einlesen des Girocodes und die Eingabe der TAN erledigen müssen.

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen