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Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII

Beschreibung

Bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen handelt es sich insbesondere um Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen zur Übernahme von Bestattungskosten.

Zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen gehören auch die Hilfen zur Pflege. Diese Hilfeleistungen werden jedoch durch die Kreisverwaltung Paderborn überprüft. 

Informationen dazu erhalten Sie auf der eigenen Internetseite der Kreisverwaltung Paderborn unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Eine Bewilligung von Hilfen in besonderen Lebenslagen kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Eine Bewilligung der Hilfen in besonderen Lebenslagen wird neben den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII und den Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erbracht. Auch können Hilfen in besonderen Lebenslagen an leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II (Bürgergeld) bewilligt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Für die Kontaktaufnahme per E-Mail nutzen Sie bitte folgende E-Mailadresse  sozialamt-team50.32@paderborn.de. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Der Antrag auf Leistungen in besonderen Lebenslagen ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten.

Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Formulare/Vordrucke für die Antragstellung herunterzuladen. Abhängig von Ihrem Einzelfall erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung bei Bedarf weitere Formulare im Rahmen des Antragsverfahrens zugeschickt.

Für einen Antrag auf Hilfen in besonderen Lebenslagen fügen Sie bitte die folgenden Formulare/Vordrucke bei:

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Vermögenserklärung zum Antrag Sozialhilfe
  • Schweigepflichtentbindung zum Antrag Sozialhilfe