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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Beschreibung

Leistungen für hilfebedürftige Asylsuchende umfassen insbesondere Leistungen zur Sicherung der Ernährung, der Unterkunft und Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt.

Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellem Bedarf.

Grundsätzlich erhalten folgende Personen Leistungen nach dem AsylbLG, die

  • eine Aufenthaltsgestattung besitzen
  • wegen Krieg im Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzen
  • eine Duldung haben ODER
  • deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist

Für die Kontaktaufnahme per E-Mail nutzen Sie bitte folgende E-Mailadresse  sozialamt-team50.32@paderborn.de. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten.

Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Formulare/Vordrucke für die Antragstellung herunterzuladen. Abhängig von Ihrem Einzelfall erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung bei Bedarf weitere Formulare im Rahmen des Antragsverfahrens zugeschickt.

Für einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) fügen Sie bitte die folgenden Formulare/Vordrucke bei:

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Vermögenserklärung zum Antrag Sozialhilfe
  • Schweigepflichtentbindung zum Antrag Sozialhilfe

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen