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Namensänderung (behördlich)

Beschreibung

Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit, den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern. Wichtige Gründe für die Änderung eines Namens können z. B. sein:

  • anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • "belastete" Namen
  • unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
  • schwierige ausländische Namen

Für eine Beratung, sowie für Anträge (inkl. Antragsabgabe) und bei Fragen rund um die behördliche Namensänderung wenden Sie sich bitte direkt an die Kreisverwaltung Paderborn. Den Link hierzu finden Sie unter "Weiterführende Informationen" unter der Rubrik "Informationen der Kreisverwaltung Paderborn".

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NamÄndG)

Hinweise und Besonderheiten

Bei Namensänderungen im Zusammenhang mit Eheschließungen, Ehescheidungen oder Namenserteilungen für Kinder wenden Sie sich bitte an das Standesamt Paderborn.

Zuständige Einrichtung