Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Gewerbeabmeldung

Beschreibung

Auf Grund aktuell bestehender Personalengpässe und einem verstärkten Aufkommen an Gewerbeanzeigen und Auskunftsersuchen ist eine umgehende Bearbeitung nicht zu gewährleisten. Die Gewerbemeldestelle der Stadt Paderborn wird übermittelte Anzeigen und Ersuchen möglichst zeitnah erledigen. Sehen Sie bitte möglichst von Anfragen nach dem Sachstand Ihres Anliegens ab.
Zur Sicherstellung der zeitnahen Bearbeitung Ihrer Gewerbeanzeige empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Portals "WSP.NRW" unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" .

Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktperson“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.

Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des von Ihnen ausgeübten Gewerbebetriebes bei der zuständigen Gewerbemeldestelle vorzulegen.

Besonderes Verfahren bei der Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:

Wenn Sie Ihren Betrieb in den Meldebezirk einer anderen Gewerbebehörde verlegen möchten und daher die bisherige Betriebsstätte aufgeben, ist die Vorlage einer Gewerbeabmeldung auf Grund einer erfolgten Rechtsänderung nicht mehr gegenüber der bisher zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen. Die gegenüber der neu zuständigen Behörde zu erstattende Gewerbeanzeige über den Betriebsbeginn (Gewerbeanmeldung) gilt zugleich als Gewerbeabmeldung gegenüber der bisher zuständigen Gewerbebehörde. Die entsprechenden Daten werden zwischen den beteiligten Behörden intern übermittelt.

Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Gewerbeabmeldung erfolgt in diesem Fall nicht.

Bitte beachten Sie, dass das sog. Rückmeldeverfahren nur Anwendung findet, wenn der an der bisherigen Betriebsstätte ausgeübte Gewerbebetrieb vollständig eingestellt und im unmittelbaren Anschluss daran im Zuständigkeitsbereich der neuen Gewerbebehörde fortgesetzt wird. Im Feld 25 der gegenüber der neu zuständigen Gewerbebehörde zu erstattenden Gewerbebehörde zu erstattenden Gewerbeanmeldung muss dabei von Ihnen zwingend die Option „Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk“ ausgewählt werden. 

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Unterlagen

Die Gewerbeabmeldung  für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden:

1. online über die Rubrik Onlinedienstleistung „Wirtschafts-Service-Portal.NRW.“

Für Online-Gewerbeanzeigen aus dem WSP.NRW benötigen Sie ein registriertes Konto.

Aktuell stehen dafür folgende Konten zur Verfügung:

  • BundID (für Bürgerinnen und Bürger)

  • Mein Unternehmenskonto (für juristische Personen, Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann und natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich tätig sind)

Weitere Informationen zu den angebotenen Benutzerkonten finden Sie hier.

2. Schriftlich unter vollständiger Ausfüllung des unterzeichneten Gewerbeabmeldeformulars. Dieses Formular können Sie zusammen mit einer Ausweiskopie

  • postalisch an die Stadt Paderborn, Amt für öffentliche Ordnung, 33095 Paderborn,
  • per Telefax an die Nr. 05251/88-2771 oder
  • per E-Mail an gewerbe@paderborn.de senden.

Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads" abgerufen werden. 

Es können nur Gewerbeanzeigen, die vollständig und gut lesbar maschinell oder in Druckbuchstaben ausgefüllt sind, bearbeitet und bestätigt werden.  Bitte prüfen Sie daher vor der Übersendung Ihrer Gewerbeanzeige an die Gewerbemeldestelle, ob Sie diese vollständig ausgefüllt haben. Achten Sie dabei bitte insbesondere auch auf die Angabe des korrekten Ereignisdatums (Feld 20). So können Sie zur Vermeidung weiterer Rückfragen und der damit verbundenen deutlichen Verzögerung der Bearbeitung Ihrer Anzeige beitragen.

Für eine Beschleunigung der Bearbeitungszeit empfehlen wir die Nutzung der Online-Dienstleistung. 

Kosten

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Wir weisen darauf hin, dass im Internet zahlreiche gewerbliche Dienstleister ihre Unterstützung beim Ausfüllen und Übermitteln von Gewerbeanzeigen gegen Zahlung eines Entgeltes anbieten. Hierbei handelt es sich nicht um eine behördliche Dienstleistung. Von Ihnen geleistete Zahlungen können daher nicht mit den hier ggf. anfallenden Verwaltungsgebühren aufgerechnet werden. Im Falle auftretender Probleme wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Dienstleister.

Sprung zur Icon Legende. Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen