Gewerbeanmeldung
Beschreibung
Auf Grund aktuell bestehender Personalengpässe und einem verstärkten Aufkommen an Gewerbeanzeigen und Auskunftsersuchen ist eine umgehende Bearbeitung nicht zu gewährleisten. Die Gewerbemeldestelle der Stadt Paderborn wird übermittelte Anzeigen und Ersuchen möglichst zeitnah erledigen. Sehen Sie bitte möglichst von Anfragen nach dem Sachstand Ihres Anliegens ab.
Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktperson“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Paderborn) anzeigen.
Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie bequem online erledigen.
Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Weitere nützliche Hinweise für Gewerbetreibende, insbesondere für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sind den Internetseiten des Wirtschafts-Service-Portals NRW (WSP.NRW), der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK), der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld (HWK) sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn mbH (WFG) zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Unterlagen
Die Gewerbeanmeldung für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden
1. online über die Rubrik Onlinedienstleistung „Wirtschafts-Service-Portal.NRW.“
Für Online-Gewerbeanzeigen aus dem WSP.NRW benötigen Sie ein registriertes Konto.
Aktuell stehen dafür folgende Konten zur Verfügung:
- BundID (für Bürgerinnen und Bürger)
- Mein Unternehmenskonto (für juristische Personen, Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann und natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich tätig sind)
Weitere Informationen zu den angebotenen Benutzerkonten finden Sie hier.
2. Schriftlich unter vollständiger Ausfüllung des unterzeichneten Gewerbeanmeldeformulars. Dieses Formular können Sie zusammen mit einer Ausweiskopie
- postalisch an die Stadt Paderborn, Amt für öffentliche Ordnung, 33095 Paderborn,
- per Telefax an die Nr. 05251/88-2771 oder
- per E-Mail an gewerbe@paderborn.de senden.
Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads" abgerufen werden.
Für eine Beschleunigung der Bearbeitungszeit empfehlen wir die Nutzung der Online-Dienstleistung.
Bei der Nutzung des Portals WSP.NRW erhalten Sie im Abschluss des Anzeigeverfahrens nach erfolgter Zahlung der fälligen Verwaltungsgebühr eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Gewerbeanzeige gem. § 15 Abs. 1 GewO.
Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.:
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Kosten
Die Verwaltungsgebühren betragen:
- 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)
- 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
- 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- bei Onlinebestellung per Kreditkarte oder Paypal
- bei schriftlicher Beantragung per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheids
Hinweise und Besonderheiten
Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.
Steuerliche Erfassung von Gewerbetreibenden
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. In der Rubrik "Weiterführende Informationen" finden Sie den Link zur ELSTER-Homepage der Finanzverwaltungen. Zu dem Vordruck gelangen Sie, wenn Sie in dem Suchfeld den Begriff „Fragebogen“ eingeben.
Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.
Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, Tel.:0521-56080.
Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ordnungsamt, Abteilung Ausländerangelegenheiten.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Zentrale E-Mail-Adresse Gewerbe
- E-Mail: gewerbe@paderborn.de
- Frau Hardes
- Tel: +49 5251 88-12796
- Frau Dück
- Tel: +49 5251 88-11417