Digitales Serviceportal Paderborn

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Gewerbeummeldung

Beschreibung

Auf Grund aktuell bestehender Personalengpässe und einem verstärkten Aufkommen an Gewerbeanzeigen und Auskunftsersuchen ist eine umgehende Bearbeitung nicht zu gewährleisten. Die Gewerbemeldestelle der Stadt Paderborn wird übermittelte Anzeigen und Ersuchen möglichst zeitnah erledigen. Sehen Sie bitte möglichst von Anfragen nach dem Sachstand Ihres Anliegens ab.

Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktperson“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Paderborn
2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
3. Änderung des Namens der oder des Gewerbetreibenden

Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie bequem online erledigen.
Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Unterlagen

Die Gewerbeummeldung für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden:

1. Online über die Rubrik Onlinedienstleistung „Wirtschafts-Service-Portal.NRW.“

Für Online-Gewerbeanzeigen aus dem WSP.NRW benötigen Sie ein registriertes Konto.

Aktuell stehen dafür folgende Konten zur Verfügung:

  • BundID (für Bürgerinnen und Bürger)
  • Mein Unternehmenskonto (für juristische Personen, Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann und natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich tätig sind

Weitere Informationen zu den angebotenen Benutzerkonten finden Sie hier.

2. Schriftlich unter vollständiger Ausfüllung des unterzeichneten Gewerbeummeldeformulars. Dieses Formular können Sie zusammen mit einer Ausweiskopie

  • postalisch an die Stadt Paderborn, Amt für öffentliche Ordnung, 33095 Paderborn,
  • per Telefax an die Nr. 05251/88-2771 oder
  • per E-Mail an gewerbe@paderborn.de senden.

Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads" abgerufen werden.

Für eine Beschleunigung der Bearbeitungszeit empfehlen wir die Nutzung der Online-Dienstleistung.

Bei der Nutzung des Portals WSP.NRW erhalten Sie im Übrigen zum Abschluss des Anzeigeverfahrens nach erfolgter Zahlung der fälligen Verwaltungsgebühr eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Gewerbeanzeige gem. § 15 Abs. 1 GewO

Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.:

  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

Kosten

Die Verwaltungsgebühren betragen:

  • 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)
  • 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:
- bei Onlinebestellung per Kreditkarte oder Paypal
- bei schriftlicher Beantragung per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheids 

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen