Reisegewerbekarte
Beschreibung
Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Rechtsgrundlagen
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
- ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
- 2 Lichtbilder neueren Datums
Kosten
An Verwaltungsgebühren fallen i. d. R. 210 EUR an.
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte bei Antragsstellung oder
- bei schriftlicher Beantragung nach erhalt des Gebührenbescheids
Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Zentrale E-Mail-Adresse
- E-Mail: gewerbe@paderborn.de
- Fernhomberg
- Tel: +49 5251 88-11308