Kleinstbaustelle (Beantragung)
Beschreibung
Wenn Sie im Rahmen von Verträgen, z.B. mit Versorgungsunternehmen oder der Stadt Paderborn selbst, für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung zur Teilnahme am sog. Vereinfachten Verfahren stellen (s. Downloads Antrag Jahresgenehmigung).
In diesem Verfahren erfolgen Prüfung und Anordnung der für die jeweilige Örtlichkeit erforderlichen Maßnahme i.d.R. innerhalb von max. 3 Arbeitstagen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Umstände vorliegen, die einer längerfristigen Prüfung bedürfen.
Dieses Verfahren findet nur Anwendung bei Arbeitsstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- kleinere Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (i. d. R. Tagesarbeitsstellen) an Straßen in der Baulast der Stadt Paderborn mit geringer Verkehrsstärke, innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und max. einer Fahrspur pro Richtung sowie mit max. 30 m Baustellenlänge
- am Fahrbahnrand
- auf einem Park- oder Seitenstreifen und
- auf Fuß- und Radwegen.
Hierzu können folgende Regelpläne/ Verkehrszeichenpläne zur Anwendung kommen:
- B I/1, B I/3
- B II/1, B II/2, B II/3, B II/4, B II/5, B II/9
- B IV/1, B IV/2
- B II/5.1 (nur in Tempo-30-Zone)
Unterlagen
Um eine Jahresgenehmigung zu erhalten, sind folgende Nachweise mit dem Antrag auf Jahresgenehmigung vorzulegen:
- Vertrag mit dem Versorger
- RSA-Nachweis
- Handwerkskarte oder vergleichbarer Nachweis der IHK.
Die einzelnen Arbeitsstellen werden nach der Erteilung der Jahresgenehmigung mithilfe des entsprechenden Antragsformulars (wird mit der Jahresgenehmigung mitgesendet) zusammen mit dem anzuwendenden Regel-/ Verkehrszeichenplan sowie eines Lageplans unter der E-Mail baustellen@paderborn.de beantragt.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung ist mind. 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Der Antrag der Einzelmaßnahme im bereits genehmigten Vereinfachten Verfahren ist frühestmöglich, i.d.R. mind. 3 Arbeitstage vorher einzureichen. Die Prüfung erfolgt dann im Eilverfahren.
Kosten
Gem. Ziff. 261 der Gebührenordnung der Stadt Paderborn ist die Dienstleistung gebührenpflichtig. Sie beträgt derzeit 170,00 EUR. Die einzelnen Anordnungen der jeweiligen Kleinstbaustellen im Eilverfahren sind kostenfrei.
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen durch Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
- Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
- Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Hinweise und Besonderheiten
Die Geltungsdauer der Jahresgenehmigung richtet sich nach der Dauer des vorgelegten Vertrages. Sie wird jedoch jeweils max. für die Dauer von 1 Jahr erteilt.
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Jakobi
- Tel: +49 5251 88-111172
- E-Mail: m.jakobi@paderborn.de