Parkausweis für Gewerbe (in Bewohnerzonen)
Beschreibung
Gewerbetreibende, die in Bewohnerzonen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner sind und auch über keinen eigenen Stellplatz für ihr privates KFZ in der Nähe ihres Betriebes verfügen, sind häufig für ihre Betriebsausübung auf einen Parkplatz für ihr KFZ in der Nähe des Betriebes angewiesen.
Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, kann für den Geschäftsinhaber bzw. den Geschäftsbetrieb für eines seiner Kraftfahrzeuge -nach einer Einzelfallprüfung- eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in der Bewohnerzone an seinem Betriebssitz erteilt werden, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.
Die alleinigen An- und Abfahrten vom und zum Wohnort erfüllen die Kriterien nicht. Für Fahrzeuge der Mitarbeiter können keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 46 der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO)
Unterlagen
Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Mietvertrag des Geschäftsraumes
- Gewerbeanmeldung (bei Erstantrag)
- ggf. Vollmacht (falls Ausweisinhaber nicht selbst vorspricht)
Von Ihrem Personalausweis ist eine beidseitige Kopie zwingend erforderlich.
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung:
- Bei änderungsfreier Verlängerung brauchen Sie die o.g. Unterlagen nicht wieder vollständig mitzubringen bzw. einzureichen
- Gerne können Sie die Verlängerung ca. 14 Tage vor Ablauf der Ausnahmegenehmigung schriftlich, per Fax oder per Mail (ausnahmegenehmigung@paderborn.de) beantragen. Dazu legen Sie bitte Ihr Ausweisdokument in Kopie bei.
Kosten
Es werden folgende Gebühren erhoben:
- für die Geltungsdauer von 1 Jahr: 240,00 EUR
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Hinweise und Besonderheiten
Pro Gewerbebetrieb kann ein Ausweis ausgestellt werden.
Die Ausstellung erfolgt kennzeichenbezogen. Kennzeichenänderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Voraussetzung für die Erteilung ist, dass das Fahrzeug für regelmäßig anfallende Geschäftsfahrten genutzt wird.
Der Ausweis muss beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe auslegt werden, dass er von außen gut sichtbar ist.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verkehrssicherung - Parkausweise
- Tel: +49 5251 88-11345
- E-Mail: ausnahmegenehmigung@paderborn.de