Liegenschafts- oder Katastervermessungen
Beschreibung
Was sind Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die der Festlegung, Bildung und Sicherung von Grundstücken und deren Grenzen sowie dem Nachweis der auf den Grundstücken stehenden Gebäude dienen.
Wer darf Liegenschafts- oder Katastervermessungen ausführen?
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen solche Vermessungen nur durch Vermessungsingenieure, die Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes sein müssen oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden.
Wann führt das Vermessungsamt Liegenschafts- oder Katastervermessungen durch?
Die Vermessungen zur Teilung bestehender Grundstücke, Grenzvermessungen und Gebäudevermessungen im eigenen Aufgabenbereich durch das Stadtvermessungsamt erfolgen immer dann, wenn die Stadt oder städtische Gesellschaften als Eigentümer oder Erwerber beteiligt sind.
Wer sind die Auftraggeber für Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Auftraggeber für derartige Vermessungen ist ausschließlich das Liegenschaftsamt der Stadt Paderborn.
Was geschieht mit den Ergebnissen von Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Die Katastervermessungen werden im Innendienst der Abteilung »Vermessungen« für die Übernahme ins Liegenschaftskataster vorbereitet und anschließend dem Katasteramt des Kreises Paderborn zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Hinweise und Besonderheiten
Es können keine Aufträge von privaten Auftraggebern entgegengenommen werden. Die Ergebnisse der aufgeführten Vermessungen werden ausschließlich für die internen Nutzung innerhalb der Stadtverwaltung Paderborn verwendet.
Des Weiteren werden keine Vermessungen für private Auftraggeber durchgeführt. Bei Fragen zu Vermessungen für private Zwecke, wenden Sie sich bitte an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder das Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Geoinformationen - Vermessungen, Grundstücksbewertungen und Bodenordnung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Ahmann Abteilungsleitung
- Tel: +49 5251 88-16280
- E-Mail: r.ahmann@paderborn.de