Ausnahmegenehmigung von dem Verbot der Güterbeförderung an Sonn- und Feiertagen
Beschreibung
An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern - einschließlich damit verbundener Leerfahrten - nicht geführt werden.
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten erteilen.
Es gibt Ausnahmegenehmigungen für ein ganzes Jahr sowie Einzelgenehmigungen für einen bestimmten Sonn- oder Feiertag.
Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken sind hinter Lastkraftwagen (bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht) befreit, sofern deren Bestimmung eindeutig ist (z. B. Wohnanhänger, Bootsanhänger).
Unterlagen
Die Beantragung ist ausschließlich per E-Mail möglich.
Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Bitte stellen Sie die Anträge mindestens 2 Wochen im Voraus.
Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag
- Dringlichkeitsbescheinigung
Kosten
Es werden folgende Gebühren erhoben:
Einzelgenehmigung: 60,00 EUR
Jahresgenehmigung: 350,00 EUR
Zahlungsweise
Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Bearbeitungsdauer
I.d.R. bis zu einer Woche
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verkehrssicherung - Parkausweise
- Tel: +49 5251 88-11345
- E-Mail: ausnahmegenehmigung@paderborn.de