Gestattungsverträge
Beschreibung
Ein Gestattungsvertrag ist notwendig, wenn dauerhaft in die öffentliche Verkehrsfläche eingegriffen wird (z.B. bei der Aufbringung eines Wärmedämmputzes).
Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner unter der Rubrik "Zuständige Kontaktperson".
Zuständige Einrichtung
- Straßen- und Brückenbauamt - Allgemeine Verwaltung, Straßenbaubeiträge
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Berendes
- Tel: +49 5251 88-16651
- E-Mail: pia.berendes@paderborn.de