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Gestattungsverträge

Beschreibung

Ein Gestattungsvertrag ist notwendig, wenn dauerhaft in die öffentliche Verkehrsfläche eingegriffen wird (z.B. bei der Aufbringung eines Wärmedämmputzes).

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeitung unter der Rubrik "Kontakt".

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Berendes
    • Tel: +49 5251 88-16651
    • E-Mail: pia.berendes@paderborn.de