Sondernutzung (Arbeits- oder Bauvorhaben)
Beschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt beispielsweise eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die Sie eine Erlaubnis benötigen.
Weitere Beispiele für bauliche Sondernutzungen sind:
Bauliche Sondernutzungen |
Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten) |
Bauwagen oder Bürocontainer |
Bauzaun |
Materiallager |
Gerüste |
Mulden und Container |
Hebebühnen |
Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger (bsp. für Fensterreinigung) |
Bitte geben Sie nur die Flächen an, die Sie tatsächlich nutzen möchten.
Die Erlaubnis für diese Sondernutzung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistungen" beantragen.
Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse Kontakt zu uns auf:
sondernutzung-66@paderborn.de
Rechtsgrundlagen
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 22.04.2024 in der jeweils gültigen Fassung
- § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 in der jeweils gültigen Fassung (StrWG NRW)
Unterlagen
Bitte teilen Sie uns den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist. Eine Änderung einer wie beantragt genehmigten Sondernutzungserlaubnis ist im Nachhinein nicht möglich.
Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich.
Ohne Nachweis vom Verantwortlichen und Stellvertreter kann eine Genehmigung nicht erteilt werden!
Kosten
Die Gebühren werden nach Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung berechnet. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von gewerblichen Sondernutzungen beträgt 65,00 EUR, für nichtgewerbliche Sondernutzungen 32,50 EUR.
Zu den Gebühren für die Sondernutzung kommt laut Verwaltungsgebührensatzung eine Verwaltungsgebühr von mindestens 16,25 bzw. 32,50 EUR hinzu.
Sie erhalten zusammen mit der Sondernutzungserlaubnis einen Gebührenbescheid, in dem die zu zahlende Gebühr festgesetzt wird.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Straßen- und Brückenbauamt - Unterhaltung von Straßen, Brücken und Plätzen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn