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Straßenbeleuchtung (Neubau und Ergänzung)

Beschreibung

Das Straßen- und Brückenbauamt ist für den Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung zuständig.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten werden von dem Vertragsunternehmer der Stadt Paderborn, der Westfalen Weser Netz GmbH ausgeführt.

Straßenleuchten können unter Umständen eine geplante Einfahrt behindern oder den Zugang zum Grundstück erschweren. In einem solchen Fall ist es möglich, die störende Leuchte auf Antrag und auf Kosten des betroffenen Grundstückseigentümers versetzen zu lassen.

Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung unter der Rubrik „Zuständige Kontaktpersonenen".

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch
Straßen- und Wegegesetz NRW
DIN 5044 Straßenbeleuchtung

Unterlagen

Die Beantragung der Versetzung einer Straßenbeleuchtung ist online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular
  • Lagebeschreibung der betroffenen Straßenleuchte. Hilfreich sind hierbei Pläne oder Fotos mit einer Kennzeichnung des gewünschten Standorts.

Kosten

Bei einer Instandsetzung entstehen keine Kosten.

Bei Neubaumaßnahmen werden die Anlieger nach § 127 des Baugesetzbuches mit 90% der Ist-Herstellungskosten zur Refinanzierung herangezogen.

Bei Erneuerung- bzw. Erweiterungsmaßnahmen werden die Anlieger nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Regel mit 55% der Ist-Herstellungskosten zur Refinanzierung herangezogen. Hier erhalten die Anlieger immer rechtzeitig vor Baubeginn eine entsprechende schriftliche Mitteilung des Fachamtes.

Die Kosten für die Versetzung einer Straßenbeleuchtung richten sich nach dem Aufwand, der von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Die entstehenden Kosten sind vom Antragssteller zu tragen.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Volmert
    • Tel: +49 5251 88-12604
    • E-Mail: ca.volmert@paderborn.de
  • Frau Jung
    • Tel: +49 5251 88-16602
    • E-Mail: m.jung@paderborn.de

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