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Zustimmungsverfahren (Kanalanschluss)

Beschreibung

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation ist die vorherige Zustimmung des Stadtentwässerungsbetriebes Paderborn erforderlich. Diese ist rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Das Zustimmungsverfahren soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt werden.

Hierzu ist der "Antrag auf Zustimmung" mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500,
  • Grundrisszeichnung der Erdgeschoss- und Kellerebene sowie Schnittzeichnungen von Gebäude und Grundleitungen im Maßstab 1:100 mit mindestens folgenden Angaben:
  • Lage der öffentlichen Abwasseranlage einschließlich Grundstücksanschlussleitungen und deren Gestaltung als Trennsystem oder Mischsystem sowie die Führung der vorhandenen und der geplanten Hausanschlussleitungen,
  • Rückstauebene,
  • Lage der Kontrollschächte,
  • Lage eventuell vorhandener bzw. geplanter Speicher für die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser,
  • Höhe der Hausanschlussleitungen im Verhältnis zu den öffentlichen Straßenflächen und der Rückstauebene
  • Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser

Höhenangaben sind als NN-Höhen anzugeben.

Zusätzlich zu den o. g. Nachweisen ist bei Grundstücken mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² ein Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 zu führen. Dieser dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens.

Die Zustimmung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten. Sollte der/die Bauherr*in innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages keine Mitteilung des Stadtentwässerungsbetriebes erhalten, so gilt die Zustimmung als erteilt.

Erforderliche Grunddienstbarkeiten (z.B. Leitungsrechte) sind dem Stadtentwässerungsbetrieb vorzulegen.

Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens wird keine haftungsrechtliche Verantwortung für Lage und Höhe der Grundstücksanschlussleitung übernommen.

Kanalkatasterunterlagen für Ihren Bauantrag bekommen Sie bei den unter der Rubrik "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartnern.

Rechtsgrundlagen

Abwassersatzung der Stadt Paderborn und Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborb in der jeweils gültigen Fassung,

Kosten

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Nach der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn, in der aktuellen Fassung, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mind. 45,00 EUR erhoben.

Zuständige Kontaktpersonen