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Elternbeiträge für offene Ganztagsschulen

Beschreibung

Der Elternbeitrag für den Besuch einer offenen Ganztagsschule (OGS) wird anhand des Einkommens der Eltern bzw. der diesen rechtlich gleichgestellten Personen des Kindes festgesetzt.

Unterlagen

- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von der jeweiligen offenen Ganztagsschule ausgehändigt)
- Einkommensnachweise

Kosten

Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Schuljahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und am 31.07. des Folgejahres endet (einschließlich Schließzeiten wie z. B. Ferien, bewegliche Ferientage oder Feiertage).

Geschwisterkinderregelung:
Ab 01.08.2014 wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben. Nehmen mehrere Kinder von Beitragspflichtigen gleichzeitig auf dem Gebiet der Stadt Paderborn

- ein Angebot im Sinne der Beitragsordnung (siehe unter "Weitere Informationen"), oder

- ein von der Stadt gefördertes Angebot der Kindertageseinrichtung im Sinne der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, oder

- ein von der Stadt gefördertes Angebot der Kindertagespflege im Sinne der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege wahr,

so wird bei gleicher Höhe der Elternbeiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.  

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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