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Löschung von im Grundbuch für die Stadt Paderborn eingetragenen Besetzungsrechten oder Hypotheken

Beschreibung

Erteilung der Löschungsbewilligung

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, Richtlinien über die Förderung des Wohnungsbaues durch die Stadt Paderborn, Bestimmungen über die Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Stadt Paderborn

Unterlagen

Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, erfolgt kurzfristig nach Antragstellung hierzu eine Information.

Kosten

Die Gebühr für die Löschungsbewilligung beträgt gemäß Tarif-Nr. 11a der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn 22,50 EUR. Bei mehreren Objekten sind die Gebühren je Löschungsbewilligung fällig. Zahlung per Rechnung

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Zuständige Einrichtung