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Baumschutzsatzung der Stadt Paderborn

Beschreibung

Der Rat hat am 14.11.2024 die Aufhebung der Baumschutzsatzung beschlossen, seit dem 07.12.2024 ist diese außer Kraft.

Die naturschutzrechtlichen Regelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sind weiterhin zu beachten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den Kreis Paderborn als Untere Naturschutzbehörde.

Unabhängig davon bestehen möglicherweise Erhaltungsgebote für Bäume nach den Festsetzungen der Bebauungspläne. Die entsprechenden Bebauungspläne können Sie im Bauleitplanungsportal der Stadt Paderborn einsehen, siehe unter "Verwandte Dienstleistungen". 

Das Entfernen eines geschützten Baumes kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Bei einer geplanten Fällung kontaktieren Sie uns bitte zuvor unter baumschutz@paderborn.de oder wenden Sie sich an die unter der Rubrik genannte "Kontaktperson".

Bei Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn, siehe unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen