Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
Wichtige Information für ukrainische Geflüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes sind:
Mit Beschluss vom 24.11.2023 hat der Bundesrat der sog. Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV ) zugestimmt.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 dieser Verordnung gelten die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine, die am 01.02.2025 gültig sind, bis 04.03.2026 fort. Dieses gilt, obwohl auf dem elektronischen Aufenthaltstitel das Ablaufdatum „04.03.2024“ angegeben ist. Die Aufenthaltserlaubnis muss nicht verlängert werden. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist ebenfalls nicht erforderlich.
Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird (§ 2 Abs. 1 S. 2 UkraineAufenthFGV).
Herzlich willkommen auf den Seiten der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen rund um das Recht des Aufenthaltes von Ausländerinnen und Ausländern, in Deutschland.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren. Beachten Sie dazu bitte die Zuständigkeiten auf der jeweiligen Seite der unten aufgeführten Dienstleistungen. Die Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich online über ein Online-Kontaktformular. Dieses finden Sie auf der gewünschten Dienstleistungsseite dieser Einrichtung unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.
Polizei- und andere Behörden sowie Gerichte können uns über die im Ausländerzentralregister hinterlegten Kontaktdaten oder alternativ über das telefonische Servicecenter der Stadt Paderborn erreichen.
Anschrift
- Ausländerbehörde der Stadt Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Servicezeiten
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Zu den oben genannten Servicezeiten können Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel ohne Termin an unserem Infoschalter abholen. Bitte beachten Sie, dass weitere persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Dienstleistungen der Einrichtung
- Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK)
- Verpflichtungserklärung
- Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Staatsangehörige
- Freizügigkeit, Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
- Arbeitserlaubnis für Personen mit Aufenthaltstitel
- Asylbewerberinnen & Asylbewerber / Aufenthaltsgestattung
- Ausreisepflichtige / Duldung
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