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In der Abteilung „Hilfen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz“ werden folgende Sozialhilfeleistungen bearbeitet:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus dem eigenen Einkommen und Vermögen, beschaffen kann und keinen Anspruch auf Bürgergeld nach den Bestimmungen des SGB II hat, begründet grundsätzlich einen Hilfebedarf im Rahmen des SGB XII oder nach dem AsylbLG.

Die Hilfe setzt erst ein, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen für eine Hilfebedürftigkeit bekannt geworden sind.

Anschrift

  • Stadtverwaltung Paderborn
  • Am Hoppenhof 33
  • 33104 Paderborn

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Sozialamt

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