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Der Sicherheitsingenieur unterstützt und berät die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Paderborn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Diese Aufgaben ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften (u.a. Arbeitssicherheitsgesetz).

Im Rahmen regelmäßiger Begehungen wird die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überprüft und Maßnahmen zur Beseitigung der dabei festgestellten Mängel vorgeschlagen.

Der Sicherheitsingenieur ist das Bindeglied zu den Berufsgenossenschaften und Ansprechpartner für die städtischen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

Über die gesetzlichen Aufgaben hinaus unterstützt er die Verantwortlichen in zusätzlichen Bereichen, zum Beispiel:

Bereitstellung und Aktualisierung von Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien der Unfallversicherungsträger.

Organisation und Schulung der gesetzlich vorgeschriebenen
- Ersthelfer,
- Sicherheitsbeauftragten sowie
- Gefahrenschutzbeauftragten und Gefahrenschutzhelfer.

Anschrift

  • Technisches Rathaus
  • Pontanusstraße 55
  • 33102 Paderborn

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Diese Einrichtung gehört zu

Dezernat I