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Stadtplanung hat die wichtige Aufgabe, die künftige Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet planerisch vorzubereiten. Die Tätigkeiten reichen von der räumlichen Stadtentwicklungsplanung über städtebauliche Rahmenpläne, der Ausweisung neuer Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete, städtebaulicher Einzelprojekte der Stadterneuerung und der Denkmalpflege bis hin zur Sicherung und Entwicklung von Freiräumen und Grünstrukturen.
Ob Gestaltung eines innerstädtischen Platzes, die Erschließung von Flächen für Gewerbe, Industrie, Handel, ob Wohnen und öffentliche Einrichtungen, aber  auch Straßenplanung und ÖPNV, Stadtplanung ist überall dort im Einsatz, wo sich »Stadt« entwickeln soll.
Im Gegensatz zur Architektur stehen dabei nicht in erster Linie Entwurf oder Gestaltung von einzelnen Gebäuden, sondern die Ausbildung von Ensembles, Siedlungen oder öffentlichen Räumen im Vordergrund. Gleichzeitig sind die gegenseitigen Auswirkungen der unterschiedlichen Nutzungen in Einklang zu bringen. Ziel ist es, Wohnen, Verkehr, Wirtschaftsentwicklung  und  die verschiedenen öffentlichen Belange in einem gesunden und qualitätvollen Nebeneinander zu gewährleisten.

Einen großen Stellenwert nehmen die Aufgabenfelder »vorbereitende« und »verbindliche« Bauleitplanung ein. Dabei müssen deren unterschiedliche Zielsetzungen für den Laien näher erläutert werden:
Als vorbereitender  Bauleitplan umfasst  der Flächennutzungsplan das gesamte Stadtgebiet und ist Grundlage für die Ausarbeitung von weiteren, detaillierten Plänen zu geplanten Bodennutzungen und der Lage wichtiger Verkehrstraßen. Zur konkreten Nutzungsbestimmung innerhalb des Stadtgebietes dienen verbindliche Bauleitpläne, die Bebauungspläne. Sie legen fest, in welcher Art und Form und in welcher Größenordnung einzelne Grundstücke genutzt werden können.
Über aktuelle und auch über bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne und Anpassungen des Flächennutzungsplanes informiert Sie einschließlich aller Text- und Zusatzinformationen unsere Internetseite "Bauleitplanung", s. unter der Rubrik "Kontakt".

Untrennbar verbunden mit der künftigen Flächennutzung ist die Verkehrsentwicklungsplanung. In diesem Zusammenhang sind auch Aspekte der Lärmimmissionen und daraus folgender Lärmschutzbetrachtungen zu sehen. Aufgabenfelder, um die sich das Planungsamt kümmert.

Sie sehen, städtebauliche Planungen sind immer ein vernetztes System zwischen privaten Belangen und Ansprüchen des Gemeinwohls. Deshalb erfordern die ständigen Veränderungen in unserem räumlichen Wohnumfeld Spielregeln wie z.B. in Form von rechtlichen Grundlagen. All das wollen wir für Sie mit Hilfe des Internets durchschaubarer machen.
Bei Fragen schicken Sie uns gerne eine Mail an Planungsberatung@paderborn.de

Weitere Informationen rund um das Bauen erhalten Sie unter der Rubrik "Kontakt".

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  • Am Hoppenhof 33
  • 33104 Paderborn

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