Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Der Gewässerschutzbeauftragte ist der gesetzlich vorgeschriebene kommunale Betriebsbeauftragte der Stadt Paderborn, der für die innerbetriebliche Eigenüberwachung der städtischen Abwasseranlagen Sorge trägt. Seine Aufgaben sind detailliert im Wasserhaushaltsgesetz geregelt.

Die städtischen Abwasseranlagen bestehen aus dem öffentlichen Kanalisationsnetz  einschließlich der Regenbecken und Pumpwerke sowie den Kläranlagen der Stadt Paderborn. Der Gewässerschutzbeauftragte überwacht im Interesse des Gewässerschutzes die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen, die der Stadtentwässerungsbetriebes (STEB) als Betreiber der Kläranlage und des Kanalisationsnetzes zu beachten hat. Dazu führt er insbesondere regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen im Hinblicke auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung der Anlagen durch. Festgestellte Mängel teilt er dem Betreiber mit und schlägt Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vor.

Er wirkt auf die innerbetriebliche Verbesserung der Abwasseranlagen zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls und zu umweltfreundlichen Produktionen hin. Der Gewässerschutzbeauftragte berät den STEB in allen Gewässerschutzangelegenheiten und klärt die Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften auf. Er erstattet einen jährlichen Bericht für den Bürgermeister über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen, die sich aus seinen Überwachungsaufgaben ergeben haben.

Anschrift

  • Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)
  • Bentfelder Str. 12
  • 33106 Paderborn

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr    
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Diese Einrichtung gehört zu

Dezernat V