Digitales Serviceportal Paderborn

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Paderborn ist bemüht, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite http://mein-digiport.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW weitgehend vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert.

Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht derzeit auf einer Bewertung aus dem Jahr 2021. Die darin gefunden Mängel wurden weitestgehend behoben.


Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und bemühen uns um eine Behebung bestehender Barrieren.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im August 2022 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie finden in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zu barrierefreier Informationstechnik.

Außerdem können Sie die verantwortliche Kontaktperson in der Koordinierungsstelle für Inklusion und Integration telefonisch oder per Mail kontaktieren.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

 

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW ist per Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de und telefonisch unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 85 53 451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik