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Grundbesitzabgaben (Entwässerung)
Beschreibung
Die Gebührenberechnung für die Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide der Abteilung Steuern.
Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser je m³
Ab dem Jahr 2021 | bis 200.000 m³/Jahr | 2,39 EUR |
| 200.001 – 400.000 m³/Jahr | 2,39 EUR |
| über 400.000 m³/Jahr | 2,39 EUR |
Gebühren für die Ableitung von Niederschlagswasser je m²
Ab dem Jahr 2021 | 0,71 EUR |
Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter "Downloads".
Rechtsgrundlagen
Die Festsetzung der Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser (einschließlich Vorausleistung) und Niederschlagswasser erfolgt aufgrund der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn.
Hinweise und Besonderheiten
Bei technischen Fragen zum Entwässerungssystem wenden Sie sich bitte an den Stadtentwässerungsbetrieb (STEB) Paderborn (siehe unter "Weitere Informationen").
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Stadtverwaltung Paderborn
Bielefelder Straße 3
33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11983
E-Mail: c.schroeder-meier@paderborn.de