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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)
Beschreibung
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Paderborn erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
| Grundsteuer B | Grundsteuer A |
Hebesatz 2020: | 443 v. H. | 223 v. H. |
Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter "Downloads".
Rechtsgrundlagen
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Hebesatzsatzung bzw. § 5 der Haushaltssatzung erhoben.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Stadtverwaltung Paderborn
Bielefelder Straße 3
33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11983
E-Mail: c.schroeder-meier@paderborn.de