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Hundesteuer

Beschreibung

Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich 

Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird

72,00 EUR

Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden

90,00 EUR je Hund

Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden

108,00 EUR je Hund

Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:

 

nach § 3 Landeshundegesetz

600,00 EUR je Hund

nach § 10 Landeshundegesetz

300,00 EUR je Hund

und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Der Hundesteuerbescheid wird Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben. Bitte nutzen Sie dazu die Onlinedienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)" unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

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Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hohrath
    • Tel: +49 5251 88-11023
    • E-Mail: c.hohrath@paderborn.de