Hundesteuer (Ermäßigung und Befreiung)
Beschreibung
Informationen zu den Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erhalten Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn, s. unter "Weiterführende Informationen".
Rechtsgrundlagen
§§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
Unterlagen
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit entsprechenden Nachweisen ein. (siehe unter dem Punkt "Kontaktpersonen").
Oder schicken Sie eine E-Mail, mit allen erforderlichen Informationen zu.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hohrath
- Tel: +49 5251 88-11023
- E-Mail: c.hohrath@paderborn.de