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Böllerschießen
Beschreibung
Beabsichtigen Sie, aus besonderem Anlass und aus speziellen Abschussgeräten Böller zu schießen, stellen Sie bitte beim Ordnungsamt einen entsprechenden Antrag unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
Rechtsgrundlagen
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Kosten
Es entsteht eine Gebühr von 10,00 EUR.
Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
E-Mail: gefahrenabwehr@paderborn.de