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Vorkaufsrechte für Grundstücke
Beschreibung
Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.
Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.
Rechtsgrundlagen
- diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Unterlagen
- notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag
Kosten
Die Gebühren betragen 22,50 EUR.
Zahlungsart:
- Scheckvorauszahlung oder Überweisung nach Rechnungsstellung
Zuständige Einrichtung
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Liegenschaftswesen
Technisches Rathaus
Pontanusstraße 55
33102 Paderborn