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Ordnungsbehördliche Bestattungen
Beschreibung
Kommen Hinterbliebene ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach oder lehnen diese ab, führt das Ordnungsamt die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr und in kostengünstigster Weise durch.
Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden später grundsätzlich zur Kostenerstattung herangezogen.
Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
E-Mail: gefahrenabwehr@paderborn.de