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Namensänderung (behördlich)
Beschreibung
Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit, den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern. Gründe für die Änderung eines Namens können z. B. sein:
- anstößige oder lächerlich klingende Namen
- "belastete" Namen
- unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
- Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
- schwierige ausländische Namen
Wir nehmen Anträge auf Namensänderung nur entgegen und leiten die Anträge zuständigkeitshalber an die Kreisverwaltung Paderborn weiter.
Für eine Beratung und bei Fragen rund um die behördliche Namensänderung wenden Sie sich bitte direkt an die Kreisverwaltung Paderborn (unter "Weitere Informationen").
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Hinweise und Besonderheiten
Bei Namensänderungen im Zusammenhang mit Eheschließungen, Ehescheidungen oder Namenserteilungen für Kinder wenden Sie sich bitte an das Standesamt Paderborn.
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Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Staatsangehörigkeiten
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de