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Negativbescheinigung (deutsche Staatsangehörigkeit)

Beschreibung

Aktuell: Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit

Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt. Die Zuständigkeit der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner inkl. persönlicher Erreichbarkeitszeiten finden Sie durch Klicken auf die einzelnen „Kontaktpersonen“.

Gelegentlich müssen Personen gegenüber ausländischen Behörden nachweisen, dass sie z.B. während ihres langjährigen Aufenthaltes in Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Heimatstaat eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder ein Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würde.

Sofern jemand einen Nachweis darüber benötigt, dass er kein deutscher Staatsangehöriger ist, kann er eine sog. Negativbescheinigung von der Staatsangehörigkeitsstelle des Einwohneramtes ausgestellt bekommen.

Wir bitten um Kontaktaufnahme über Einbuergerung@paderborn.de

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Zuständige Einrichtung

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