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Eheschließung (gleichgeschlechtliche Ehe)

Beschreibung

Ein Besuch des Standesamtes ist nur nach individueller Terminreservierung möglich. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie ebenfalls die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Standesbeamten montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.

 

Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Dabei erklärten sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.

Sei dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann nur bei dem Standesamt gestellt werden, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist bzw. seinen dauernden Aufenthalt hat.

Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.

Unterlagen

Welche Unterlagen die für den Antrag auf Umwandlung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, welche Unterlagen Sie benötigenn. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Zuständige Kontaktpersonen".

Kosten

Durchführung der Eheschließung bei Antrag auf Umwandlung in einem anderen Standesamt  

60,00 EUR

Gebühren für Urkunden (erste/jede weiter gleiche Urkunde)  

10,00 EUR/5,00 EUR


Die Zusatzgebühren für besondere ortsbezogene Serviceleistung finden Sie unter ähnliche Dienstleistungen "Eheschließung".

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Kartenzahlung
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Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen