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Kulturförderrichtlinien

Beschreibung

Die Stadt Paderborn kann den in ihrem Stadtgebiet ansässigen kulturtreibenden Vereinen, Vereinigungen etc. nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien Zuschüsse gewähren. Unterstützt werden können alle regelmäßigen Aktivitäten, die das Kulturangebot in der Stadt Paderborn bereichern und sich an die Allgemeinheit wenden.

Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung unter der Rubrik „Zuständige Kontaktpersonen“.

Zum 01.01.2026 tritt das neue Kulturförderkonzept der Stadt Paderborn in Kraft. Weitere Informationen zu dem Kulturförderkonzept finden Sie unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“.
Die Beantragung erfolgt zukünftig digital. Entsprechende Anträge werden zu gegebener Zeit unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ zur Verfügung gestellt.

Sie können Anträge nach den Kulturförderrichtlinien von 2012 vollständig digital online stellen. Erforderliche Nachweise können einfach als PDF-Dokument beigefügt werden. Auch der Verwendungsnachweis, der nach der Beendigung der Maßnahme einzureichen ist, kann digital eingereicht werden. Nutzen Sie dafür bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

  • Kulturamt
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Marienplatz 11a
    • 33098 Paderborn

Zuständige Kontaktpersonen