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Parkausweis für Handwerker (Werkstatt- und Servicefahrzeuge) im Stadtgebiet Paderborn

Beschreibung

Für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Paderborner Stadtgebiet können Sie beim Ordnungsamt eine pauschale Park-Ausnahmegenehmigungen für Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen) mit einer fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift beantragen.

Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken

  • in eingeschränkten Halteverboten,
  • auf Bewohnerparkplätzen,
  • auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich von Parkscheinautomaten,
  • auf Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibe über die Höchstparkdauer hinaus

Der Handwerkerparkausweis kann für 1 oder 2 Jahre genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  •  Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)

Kosten

Es werden folgende Gebühren erhoben:

  • für die Geltungsdauer von 1 Jahr pro Fahrzeug: 100,00 EUR
  • für die Geltungsdauer von 2 Jahren pro Fahrzeug: 165,00 EUR

Zahlungart

Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:

  • Sparkasse Paderborn-Detmold
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
    BIC: WELADE3LXXX

  • Volksbank Paderborn
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
    BIC: DGPBDE3MXXX

Bearbeitungsdauer

I.d.R. bis zu einer Woche

Hinweise und Besonderheiten

Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis für Werkstatt- und Servicefahrzeuge nicht fahrzeugbezogen, sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Es kann also für den jeweiligen Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden.

Voraussetzung zur Erkennung ist, dass es sich dabei um Service- oder Werkstattfahrzeuge handelt und dass diese an beiden Fahrzeuglängsseiten mit einer deutlich lesbarenfest angebrachten Firmenaufdruck versehen sind.

Der Ausweis muss immer im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt werden.  

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen