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Parkausweis für Handwerk und Handel

Beschreibung

Gewerbetreibende, die im Service- oder Dienstleistungsbereich tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ihre Dienstfahrzeuge auf Kurzzeitparkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne Bedienung des Parkscheinautomaten bzw. Bewohnerparkausweis und über die Höchstparkdauer hinaus beantragen.

Diese Genehmigung kann nur Betrieben erteilt werden, die Inhaber eines Handwerksbetriebes oder Einzelhandelsgeschäftes sind und in Bewohnerparkbereichen ihren Betrieb haben. Sie dürfen jedoch nicht Bewohner sein oder über einen eigenen Stellplatz verfügen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Die Beantragung ist  ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail möglich.

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • formloser Antrag
  • Fahrzeugschein

Kosten

Die Gebühren betragen je nach Einzelfall 50,00 - 80,00 EUR.

Zahlungsart

Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:

  • Sparkasse Paderborn-Detmold
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
    BIC: WELADE3LXXX

  • Volksbank Paderborn
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
    BIC: DGPBDE3MXXX

Bearbeitungsdauer

I.d.R. bis zu einer Woche

Hinweise und Besonderheiten

Die Ausnahmegenehmigung kann für den Geschäftsbetrieb für ein Einsatzfahrzeug genehmigt werden.

Der Parkausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, dass er von außen gut sichtbar ist.

Zusätzlich muss das Fahrzeug auf mind. zwei Fahrzeugseiten mit einem festangebrachten Firmenaufdruck (Mindestgröße 800 cm²) versehen sein. Die Anbringung auf lediglich einer Seite oder das einfache Auslegen eines Dokuments im Fahrzeuginneren ist nicht ausreichend.

Im Ausnahmefall, wenn etwa Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke verwendet werden, kann auch eine temporäre Beschriftung (z. B. Magnetfolie) mit der genannten Mindestgröße verwendet werden. Ist die temporäre Beschriftung vom Fahrzeug entfernt, hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen