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Parkausweis für soziale Dienste

Beschreibung

Im sozialen Dienst Tätige können auf Antrag einen Ausweis erhalten, mit dem während der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen bestimmte Parkerleichterungen im Stadtgebiet Paderborn in Anspruch genommen werden können.

Gültigkeit: Der Ausweis ist für 1 Jahr gültig.

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich, schriftlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- formloser Antrag (bei schriftlicher Antragstellung)
- Bescheinigung der sozialen Einrichtung, dass der Antragsteller/die Antragstellerin im sozialen Dienst zu Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Person eingesetzt ist
- Fahrzeugschein

Kosten

Es werden pauschal für alle Fahrzeuge folgende Gebühren erhoben:

- für gemeinnützige soziale Dienste: 22,50 EUR
- für nicht gemeinnützige soziale Dienste ohne Parkgebührenbefreiung: 70,00 EUR
- für nicht gemeinnützige soziale Dienste mit Parkgebührenbefreiung: 140,00 EUR

(Stand 01.01.2016)

Zahlungsart

Die Zahlung kann erfolgen:

- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Hinweise und Besonderheiten

Pro Betrieb können auch mehrere Ausweise ausgestellt werden.

Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie die Möglichkeit Ihre Parkgenehmigung umschreiben zu lassen. Die 1. Umschreibung ist kostenlos. Für jede weitere Umschreibung entsteht eine Gebühr von 10,00 EUR.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen