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Bauzustandsanzeige
Beschreibung
Die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt gem. §84 Abs.2 BauO NRW anzuzeigen.
Der Baubeginn ist 1 Woche vorher anzuzeigen.
Die Anzeige kann schriftlich, persönlich oder über die Online-Formulare (siehe "Weitere Informationen") abgegeben werden.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadtverwaltung Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn