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Kindergartenplätze (Anmeldung und Betreuungszeiten)

Beschreibung

In fast allen Kindertageseinrichtungen werden Kinder bereits ab zwei Jahren betreut. In den Einrichtungen mit dem bisherigen Angebot der kleinen altersgemischten Gruppe erfolgt die Betreuung von Kindern bereits ab vier Monaten.

Eltern können nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen: 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden.

Ablauf der Anmeldung des Kindes:

Die Anmeldung des Kindes erfolgt vorrangig über den „Kita-Navigator“. Dies ist ein Online-Informations- und Vormerksystem für die Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen in Paderborn. Informationen zum Kita-Navigator finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen". 

Falls Ihr Kind keinen Platz erhalten hat:

- Kind über 3 Jahre alt:
Ab dem 3. Lebensjahr besteht der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Es kann ein Antrag aufgrund des Rechtsanspruchs ab dem 3. Lebensjahr beim Ansprechpartner vom Jugendamt (siehe unter der Rubrik "Kontakt") gestellt werden.

- Kind unter 3 Jahre alt:
Ab 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr. Die Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Betreuung kann in einer Kita oder bei einer Tagesmutter (gleichwertig) erfolgen.

Den Antrag finden Sie unter der Rubrik "Online-Dienstleistung". Bitte beachten Sie: der Antrag muss leider ausgedruckt und unterschrieben werden, bevor Sie ihn im Original oder per Mail bei der zuständigen Ansprechperson einreichen können.

Informationen zu den Elternbeiträgen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im Bereich „Weitere Informationen".

Rechtsgrundlagen

- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, Abk. Kinderbildungsgesetz = KiBiz

Unterlagen

  • Arbeitgeberbescheinigung (siehe unter "Downloads")
  • Anmeldung beim Kita-Navigator (siehe unter "Verwandte Dienstleistungen")

Wenn das Kind keinen Platz erhalten hat:

- Rechtsanspruch ab dem 3. Lebensjahr: formloser Antrag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr: Antrag auf Betreuung (siehe unter der Rubrik "Downloads, Links und Formulare": Internetseite des Jugendamtes)

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Zuständige Einrichtung