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Aus- und Umbettungen
Beschreibung
Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn
Kosten
Über die Gebühren informiert Sie die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)
Zuständige Einrichtung
Amt für Umweltschutz und Grünflächen
Stadtverwaltung Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn