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Grabpflege, Grabgestaltung, Grabmale
Beschreibung
Achtung!!
Auch auf den Friedhöfen gilt die allgemeine Buchsbaumreglung.
Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei die jeweiligen Friedhofsmeister Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.
Das Aufstellen von Grabmalen muss vorher bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Hierfür fallen entsprechende Gebühren an. Erfolgt das Aufstellen ohne Genehmigung, wird dies mit einem Bußgeld geahndet.
Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn
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Anmeldung ServicekontoOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Amt für Umweltschutz und Grünflächen
Stadtverwaltung Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn