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Verwaltungshelfer*in (Schwerlasttransporte)

Beschreibung

Durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet die private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch BF 4.

Die Stadt Paderborn hat für verschiedene Strecken entsprechende Streckenbeschreibungen erstellt, welche dem/der Verwaltungshelfer/in für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.

Die Streckenbeschreibungen sind per E-Mail anzufordern.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO), Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Voraussetzungen

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen im Original oder als kopie einzureichen:

  • Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer
  • Antrag auf Streckeneinweisung
  • Niederschrift über die Bestellung zum Verwaltungshelfer

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen