Verwaltungshelfer*in (Schwerlasttransporte)
Beschreibung
Durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet die private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch BF 4.
Die Stadt Paderborn hat für verschiedene Strecken entsprechende Streckenbeschreibungen erstellt, welche dem/der Verwaltungshelfer/in für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.
Die Streckenbeschreibungen sind per E-Mail anzufordern.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO), Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Antrag ist hierfür die Einreichung folgender Unterlagen im Original oder als Kopie:
- Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer
- Antrag auf Streckeneinweisung
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), nicht älter als 3 Monate
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verkehrssicherung -Schwerlasttransporte
- Tel: +49 5251 88-11345
- E-Mail: schwerlastverkehr@paderborn.de
- Herr Borgenau
- Tel: +49 5251 88-12026
- E-Mail: e.borgenau@paderborn.de