Nutzung des Stadtwappens der Stadt Paderborn
Beschreibung
Das Paderborner Stadtwappen besteht aus einem roten Wappenschild, das im oberen Teil eine goldenes Kreuz und darunter vier goldene senkrechte Pfähle zeigt. Es wurde am 22. Juli 1975 als offizielles Wappen der Stadt genehmigt.
Das Wappen der Stadt Paderborn ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Genehmigung der Stadt Paderborn zulässig.
Die Stadt Paderborn kann im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens gestatten. Dem Antrag auf Genehmigung ist ein Entwurf der beabsichtigten Nutzung beizufügen.
Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“. Bei Rückfragen können Sie sich an das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing (presse@paderborn.de) wenden.
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