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Haltung giftiger Tiere

Beschreibung

Gemäß den Vorgaben des Gifttiergesetzes Nordrhein-Westfalen (GiftTierG NRW) sind Halter gefährlicher Tiere bestimmter Arten verpflichtet, besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Haltung dieser Tiere bedarf einer behördlichen Erlaubnis und unterliegt strengen Auflagen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Für giftige Tiere besteht seit dem 01.01.2021 eine Meldepflicht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Da das LANUV die für den jeweiligen Haltungsort örtlich zuständige Behörde informiert, ist keine zusätzliche Anzeige durch die Halterin oder den Halter beim Ordnungsamt erforderlich.

Rechtsgrundlagen