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Elektronische Rechnungsstellung (XRechnung)

Beschreibung

Die E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.

Die elektronische Zusendung Ihrer Rechnungen ermöglicht eine schnellere und zuverlässigere Rechnungsbearbeitung und Zahlungsabwicklung. Zudem wird durch die Verringerung der Anzahl von Papierrechnungen die Umwelt geschont.

Die Stadt Paderborn ist seit 2020 verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und entsprechende Empfangsmöglichkeiten bereitzustellen. Der Versand von E-Rechnungen wird zur ab 01.01.2025 zur Norm, jedoch sind Papierrechnungen und andere elektronische Formate, letztere mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig.

Rechnungssteller haben somit weiterhin drei Optionen für die Übermittlung der Rechnung:

  1. E-Rechnung
  2. PDF-Rechnung
  3. Papierrechnung

Jede Rechnung darf nur einmal an die Stadt Paderborn geschickt werden.

  1. E-Rechnung
    Rechnungssteller können E-Rechnungen für die Stadt Paderborn über das E-Rechnungsportal Nordrhein-Westfalen stellen.
    Die Zusendung an das E-Rechnungsportal ist möglich über:
        - die E-Rechnungsfunktion-Webfunktion auf vergabe.nrw bzw.
        - direkt über https://weberfassung.erechnung.nrw/ oder
        - im Direktversand per Mail an eingang@erechnung.nrw.

    Damit die E-Rechnung zugeordnet werden kann, ist zwingend die Leitweg-ID der Stadt Paderborn 0577400-32032-31002-08 anzugeben.

    Die Leitweg-IDs der Eigenbetriebe finden Sie in der Liste Leitweg-ID unter: https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-informationen-fuer-rechnungssteller

  2. PDF-Rechnung
    PDF-Rechnungen können der Stadt Paderborn wie bisher über die fachamtsbezogen eingerichteten Rechnungs-Mailadressen übermittelt werden.

  3. Papierrechnung
    Zusätzlich zu den digitalen Rechnungen, haben Rechnungssteller weiterhin die Möglichkeit ihre Rechnung auf dem Postweg zuzusenden.

 

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf: https://www.e-rechnung-bund.de/

Zuständige Einrichtung

  • Amt für Finanzen
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
    • 33102 Paderborn