Antrag auf Genehmigung einer Durchfahrerlaubnis im Zusammenhang mit städtischen Volksfesten und Jahrmärkten
Beschreibung
Bei Jahrmärkten oder Volksfesten sind häufig zahlreiche Straßensperrungen notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Zufahrtssperren werden durch ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen geregelt.
Wenn Sie innerhalb des betroffenen Bereichs wohnen, wird Ihnen die Durchfahrt nach Prüfung eines Lichtbildausweises gewährt, wenn die Wohnanschrift dort entsprechend vermerkt ist.
Weitere zur Durchfahrt berechtigte Personen, wie zum Beispiel Beschäftigte von Einrichtungen und Betrieben in dem betroffenen Bereich, müssen rechtzeitig eine Durchfahrerlaubnis beantragen.
Auf der Internetseite unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" können Sie den zu Libori gesperrten Bereich der Innenstadt einsehen und finden den Link zur Online-Beantragung des Durchfahrerlaubnisses.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
- Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
- Königsplatz 10
- 33098 Paderborn