Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift)
Beschreibung
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, können Sie uns formlos oder über den Formularassistenten unter "Weiterführende Informationen" eine Einzugsermächtigung erteilen.
Ab dem 01. Februar 2014 wurde die Bankeinzugsermächtigung von der "SEPA-Lastschrift" abgelöst, um einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum zu schaffen. Dies bedeutet, dass die bisherige Bankleitzahl des Kreditinstitutes durch eine BIC und die Kontonummer durch eine IBAN ersetzt wird. Betroffen sind somit alle nationalen und internationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren.
Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen bleiben auch weiterhin gültig, diese werden automatisch in ein SEPA-Mandat umgewandelt.
Bitte schicken Sie Ihre unterschriebene Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) per E-Mail, Post oder Fax an:
Stadt Paderborn
Amt für Finanzen, Abt. Zahlungsabwicklung
33095 Paderborn
Fax: 05251/882021
Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an zahlungsverkehr@paderborn.de senden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Amt für Finanzen.
Hinweise und Besonderheiten
Aus rechtlichen Gründen ist nur dann die Zahlung per Bankeinzug möglich, wenn das Formular/ Ihr Antrag unterschrieben ist.
Downloads
Weiterführende Informationen
Bankeinzugsermächtigung SEPA-Lastschrift (zum vorbefüllen und ausdrucken)
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Zahlungsabwicklung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn